Rechtsprechung
OVG Sachsen, 22.08.2019 - 3 B 394/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 123, AufenthG § 60a Abs. 2c, AufenthG § 60a Abs. 2d, AufenthG § 25a Abs. 1, AufenthG § 25
Aussetzung der Abschiebung; Reisefähigkeit; psychologische Behandlung; PTBS-Verdacht; ärztliche Bescheinigung; Akzeptanz der Rechtsordnung; strafrechtliche Ermittlungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 04.10.2018 - 3 L 673/18
- OVG Sachsen, 22.08.2019 - 3 B 394/18
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17
Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2019 - 3 B 394/18
Geboten ist eine die konkreten individuellen Lebensumstände des ausländischen Jugendlichen oder Heranwachsenden berücksichtigende Gesamtbetrachtung, etwa der Kenntnisse der deutschen Sprache, des Vorhandenseins eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, des Schulbesuchs und des Bemühens um eine Berufsausbildung und Erwerbstätigkeiten, des sozialen und bürgerschaftlichen Engagements sowie der Akzeptanz der hiesigen Rechts- und Gesellschaftsordnung (vgl. NdsOVG, Urt. v. 08. Februar 2018 - 13 LB 43/17 -, juris Rn. 65 m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 11 S 98.17
Duldung als Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis infolge nachhaltiger …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2019 - 3 B 394/18
Dabei kann sowohl dahinstehen, ob es sich hierbei um ein verspätetes Vorbringen handelt (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO), als auch, ob sog. Verfahrensduldungen berücksichtigungsfähige Duldungen i. S. v. § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11. Januar 2018 - 11 S 98/17 -, juris Rn. 8) darstellen. - OVG Sachsen, 09.05.2018 - 3 B 319/17
Qualifizierte ärztliche Bescheinigung; Diplom-Psychologe
Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2019 - 3 B 394/18
8 Diese mit Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 390) aufgenommenen Anforderungen entsprechen im Wesentlichen den von der Rechtsprechung entwickelten Mindestanforderungen (SächsOVG, Beschl. v. 9. Mai 2018 - 3 B 319/17 -, juris Rn. 7).
- VGH Baden-Württemberg, 03.06.2020 - 11 S 427/20
Erlaubnisfiktion des § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthaltG 2004 - Passivlegitimation des …
Geboten ist eine die konkreten individuellen Lebensumstände des ausländischen Jugendlichen oder Heranwachsenden berücksichtigende Gesamtbetrachtung, etwa der Kenntnisse der deutschen Sprache, des Vorhandenseins eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, des Schulbesuchs und des Bemühens um eine Berufsausbildung und Erwerbstätigkeiten, des sozialen und bürgerschaftlichen Engagements sowie der Akzeptanz der hiesigen Rechts- und Gesellschaftsordnung (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 22.08.2019 - 3 B 394/18 -, juris Rn.17; Nds. OVG…, Urteil vom 08.02.2018 - 13 LB 43/17 -, juris Rn. 65 m. w. N.). - VGH Bayern, 27.02.2023 - 19 CE 22.1955
Nachholung eines Visumverfahrens eines nicht sorgeberechtigten sonstigen …
Dies gilt vor allem bei diagnostizierten psychischen Erkrankungen oder Störungen, wenn das ärztliche Attest die Reiseunfähigkeit nur behauptet, aber nicht begründet, da die Reisefähigkeit in der Regel durch begleitende Maßnahmen (Verabreichung von Medikamenten, polizeiliche oder ärztliche Begleitung des gesamten Abschiebevorgangs, Übergabe an medizinisches Personal im Herkunftsland) sichergestellt werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 22.8.2019 - 3 B 394/18 - juris Rn. 12 f.). - VGH Bayern, 10.01.2022 - 19 CE 21.2652
Rückholung und Wiederherstellung der Familieneinheit
Dies gilt vor allem bei diagnostizierten psychischen Erkrankungen oder Störungen, wenn das ärztliche Attest die Reiseunfähigkeit nur behauptet, aber nicht begründet, da die Reisefähigkeit in der Regel durch begleitende Maßnahmen (Verabreichung von Medikamenten, polizeiliche oder ärztliche Begleitung des gesamten Abschiebevorgangs, Übergabe an medizinisches Personal im Herkunftsland) sichergestellt werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 22.8.2019 - 3 B 394/18 - juris Rn. 12-13).
- VGH Bayern, 20.01.2022 - 19 CE 21.2437
Anforderungen an ärztliche Atteste zur Glaubhaftmachung einer Reiseunfähigkeit
Dies gilt vor allem bei diagnostizierten psychischen Erkrankungen oder Störungen, wenn das ärztliche Attest die Reiseunfähigkeit nur behauptet, aber nicht begründet, da die Reisefähigkeit in der Regel durch begleitende Maßnahmen (Verabreichung von Medikamenten, polizeiliche oder ärztliche Begleitung des gesamten Abschiebevorgangs, Übergabe an medizinisches Personal im Herkunftsland) sichergestellt werden kann (vgl. Sächsisches OVG, B.v. 22.8.2019 - 3 B 394/18 - juris Rn. 12, 13). - VGH Bayern, 12.12.2023 - 19 CE 23.1720
Keine Aussetzung der Abschiebung aufgrund einer Bewährungsduldungsvereinbarung
Dies gilt vor allem bei diagnostizierten psychischen Erkrankungen oder Störungen, wenn das ärztliche Attest die Reiseunfähigkeit nur behauptet, aber nicht begründet, da die Reisefähigkeit in der Regel durch begleitende Maßnahmen (Verabreichung von Medikamenten, polizeiliche oder ärztliche Begleitung des gesamten Abschiebevorgangs, Übergabe an medizinisches Personal im Herkunftsland) sichergestellt werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 22.8.2019 - 3 B 394/18 - juris Rn. 12 f.). - VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 ZB 22.1778
Anforderungen an die Feststellung einer Suizidgefahr im Rahmen der Prüfung eines …
Dies gilt vor allem bei diagnostizierten psychischen Erkrankungen oder Störungen, wenn das ärztliche Attest die Reiseunfähigkeit nur behauptet, aber nicht begründet, da die Reisefähigkeit in der Regel durch begleitende Maßnahmen (Verabreichung von Medikamenten, polizeiliche oder ärztliche Begleitung des gesamten Abschiebevorgangs, Übergabe an medizinisches Personal im Herkunftsland) sichergestellt werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 22.8.2019 - 3 B 394/18 - juris Rn. 12-13). - VG München, 29.08.2022 - M 10 S7 22.50445
Unionsrechtliche Zuständigkeit Spaniens für die Bearbeitung eines Asylantrags …
Dies gilt vor allem bei diagnostizierten psychischen Erkrankungen oder Störungen, wenn das ärztliche Attest die Reiseunfähigkeit nur behauptet, aber nicht begründet, da die Reisefähigkeit in der Regel durch begleitende Maßnahmen (Verabreichung von Medikamenten, polizeiliche oder ärztliche Begleitung des gesamten Abschiebevorgangs, Übergabe an medizinisches Personal im Zielstaat) sichergestellt werden kann (vgl. Sächsisches OVG, B.v. 22.8.2019 - 3 B 394/18 - juris Rn. 12, 13). - VGH Bayern, 20.02.2023 - 19 CE 22.2220
Abschiebung mit Vorkehrungen zur Begegnung einer Suizidgefahr
Dies gilt vor allem bei diagnostizierten psychischen Erkrankungen oder Störungen, wenn das ärztliche Attest die Reiseunfähigkeit nur behauptet, aber nicht begründet, da die Reisefähigkeit in der Regel durch begleitende Maßnahmen (Verabreichung von Medikamenten, polizeiliche oder ärztliche Begleitung des gesamten Abschiebevorgangs, Übergabe an medizinisches Personal im Herkunftsland) sichergestellt werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 22.8.2019 - 3 B 394/18 - juris Rn. 12 f.). - VG Cottbus, 27.02.2020 - 5 K 119/19
Anerkannte, Familie, Kleinkinder, keine unmenschliche oder erniedrigende …
Nachvollziehbar müssen auf ihrer Grundlage auch die Diagnose und sonstige ärztlichen Schlussfolgerungen sein (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2015 - OVG 12 S 53.15 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. August 2019 - 3 B 394/18 - juris, Rn. 13;… BayVGH a.a.O.). - VG Schleswig, 04.11.2021 - 11 B 78/21
Einsteiliger Rechtschutz gegen Abschiebung
In solchen Fällen ist es nicht ausreichend, wenn das ärztliche Attest die Reiseunfähigkeit nur behauptet, aber nicht begründet, da die Reisefähigkeit in der Regel durch begleitende Maßnahmen (Verabreichung von Medikamenten, polizeiliche oder ärztliche Begleitung des gesamten Abschiebevorgangs, Übergabe an medizinisches Personal im Herkunftsland) sichergestellt werden kann (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. August 2019 - 3 B 394/18 -, juris Rn. 13). - VG Köln, 20.04.2023 - 22 L 451/23